ACHTUNG: Reitunterricht ab Montag, den 11. Mai 2020 wieder erlaubt !!!
hier noch einmal zusammengefasst, was ab Montag, den 11. Mai 2020 gilt!! Grundsätzlich gilt immer noch die Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot, das muss also auch weiterhin in den Stallungen gewährleistet sein. An alle Reitsportler, Reitvereine und Pferdebetriebe in Bayern! Nach der gestrigen Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung wurde die. 4. BayIfSMV (vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) aktualisiert (Stand 05.05.2020). https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf In §9 wurde bezüglich des Betriebs von Sportanlagen folgender Text veröffentlicht: Teil 4 – Sport, Spiel, Freizeit § Weiterlesen…