aktuelle Infos des Landwirtschaftsministeriums in Bezug auf die Bewegung der Pferde und Nutzung der Reithallen (17.11.2020)
seit heute früh gibt es eine neue Formulierung des Landwirtschaftsministeriums in Bezug auf Bewegung der Pferde und Nutzung der Reithallen: Was gilt nach der 8. BayIfSMV für die Ausübung von Reitsport einschließlich Reitunterricht? (akt. 17.11.2020) Reitunterricht darf einzeln, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands nur auf einem Reitplatz unter freiem Himmel stattfinden. Dabei wird der Reitlehrer als Dienstleister nicht mitgezählt, wenn er an der Ausübung nicht beteiligt ist. Die Nutzung von Reithallen zur Weiterlesen…