– Corona-Update-

Stand 16.12.2020 – 09.00 Uhr

Es wurden aktuell weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen; seit heute gilt ein umfassender Lockdown in Bayern. Die aktuell bereits geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um das Pandemiegeschehen in Bayern nachhaltig zu begrenzen. Die umfassenden Lockdown-Maßnahmen gelten vorerst vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021.

Die Staatsregierung ruft die gesamte Bevölkerung zur disziplinierten Mithilfe auf und bittet darum, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden sowie die Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent zu befolgen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter folgenden Links:

11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15.12.2020
www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

 

Die wichtigsten Regelungen für den Pferdesport:

–        Die Nutzung von Sportanlagen im Innen- und Außenbereich sowie sport- und trainingsbezogene Übungen auf Sportanlagen sind grundsätzlich untersagt. Also ist weiterhin kein Gruppen- und Einzelunterricht erlaubt. Dies gilt im Innen- und Außenbereich.

–        Anlagen dürfen nur aus zwingenden Gründen des Tierschutzes genutzt werden. Diese Regelung muss streng ausgelegt werden.

–        Sicherzustellen sind die pferdegerechte Fütterung, Boxenpflege, tägliche Tierkontrolle und die tägliche kontrollierte oder freie Bewegung. Zum Bewegen kann Longieren, Reiten und Bodenarbeit zählen. Die Bewegung ist hinsichtlich der Häufigkeit als auch der Dauer strikt auf das durch den Tierschutz vorgegebene Maß zu reduzieren.

–        Für das Bewegen in Reithallen und auf Reitplätzen können hier als Orientierungswert 200 m² pro Pferd unter Einhaltung des Mindestabstands herangezogen werden.

–        Ausritte außerhalb der Anlagen bleiben erlaubt, allerdings ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die dazugehörigen Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

–        Tierarzt und Schmied dürfen natürlich kommen.

–        Es sind auf der gesamten Anlage keine Zuschauer und keine Zusammenkünfte erlaubt. Die Verweildauer ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

–        Dringend sind alle Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten:

Abstand halten
Hand-Hygiene
Mund- und Nasenschutz im Innenraum tragen

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