hier noch einmal zusammengefasst, was ab Montag, den 11. Mai 2020 gilt!!

Grundsätzlich gilt immer noch die Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot, das muss also auch weiterhin in den Stallungen gewährleistet sein.

An alle Reitsportler, Reitvereine und Pferdebetriebe in Bayern!

Nach der gestrigen Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung wurde die. 4. BayIfSMV (vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) aktualisiert (Stand 05.05.2020).

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf

In §9 wurde bezüglich des Betriebs von Sportanlagen folgender Text veröffentlicht:

Teil 4 – Sport, Spiel, Freizeit § 9 Sport:

  1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
  2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1,
  3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
  4. kontaktfreie Durchführung,
  5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
  6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
  7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
  8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  11. keine Zuschauer.

Der Reitsport wird als Individualsportart eingestuft und darf, entgegen anderer Individualsportarten, auch in der Reithalle ausgeübt werden. Dabei sind die o.g. Voraussetzungen (Punkte 1-11) unbedingt einzuhalten.

Erfreulich und gleichzeitig wichtig für uns Reitsportler ist der Punkt 3, nach dem die Ausübung unseres Sports allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen wieder erlaubt ist. Das heißt, es ist Reitunterricht im Freien und in der Reithalle mit maximal vier Reitern plus Reitlehrer wieder möglich. Für Schulpferdebetriebe noch nicht befriedigend, jedoch ein erster Schritt zurück zur Normalität.

Wir weisen darauf hin, dass diese Lockerungen erst ab

Montag, den 11. Mai 2020 gelten !!!

Ihr Team des Pferdesportverbandes Ndb./Opf. 🙂 🙂

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