Stand: 23.03.2020 (08.30 Uhr)

Sehr geehrte Pferdesportler,

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat einen hilfreichen Fragenkatalog für Pensionspferdehaltungsbetriebe veröffentlicht: Corona Staatsministerium

Weitere aktuelle Informationen des Staatsministeriums finden Sie hier: https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/

Die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) erschüttern Vereine, Betriebe, Pferdehalter, -sportler und -züchter sowie Turnierveranstalter bis ins Mark und treffen sie mit besonderer Härte. Die Situation um das Virus entwickelt sich sehr dynamisch und muss beinahe stündlich neu bewertet werden. Daher hat auch die FN Fragen, Antworten und Informationen zum Coronavirus in Bezug auf den Pferdesport zusammengestellt und mit Links zu weiteren Informationen vernetzt. Diese Übersicht wird tagesaktuell angepasst. Bitte informieren Sie sich auch auf den Seiten Ihres für Sie zuständigen Gesundheitsamtes über aktuelle Erlässe und Sonderregelungen bezüglich des Coronavirus.

https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus

Unter “Häufig gestellte Fragen (FAQ)” finden Sie viele detaillierte Empfehlungen und Hinweise. Bitte nehmen Sie sich die Zeit für das Studium dieser Seiten!

Speziell unter dem Punkt “Was müssen Vereine und Betriebe beachten? Wie kann die Versorgung der Pferde sichergestellt werden?” finden Sie weiter unten viele hilfreiche Dokumente zum Download und zur weiteren Verwendung, wie z.B. Notbewegungspläne, Pferdeversorgungspläne, Anwesenheitslisten und ein Musterformular für Personen, die für die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde vorgesehen sind und das im Falle einer Ausgangssperre mitgeführt werden kann.

Des Weiteren gibt der Bayerische Reit- und Fahrverband e.V. gibt nach Ausruf des Katastrophenfalls im Bundesland Bayern Folgendes bekannt:

1.
Die Landeskommission (LK) Bayern rät wegen der Ausweitung  des Coronavirus – Covid 19 – dringend von der Durchführung von Pferdesportveranstaltungen bis 30. April 2020 ab. Bis einschließlich 19.04.2020 hat aufgrund des ausgerufenen Katastrophenfalls in Bayern der gesamte Turnierbetrieb zu ruhen!

Die LK Bayern genehmigt entsprechend allen Veranstaltern mit sofortiger Wirkung die Absage von  sämtlichen Pferdeleistungsschauen und Leistungsprüfungen, welche  vor dem 1. Mai 2020 stattfinden sollen. Sollten sich aufgrund des Katastrophenplans zeitliche Veränderungen ergeben, werden wir uns diesem zeitnah anpassen. Will ein Veranstalter von der Möglichkeit der Absage davon betroffener PLS und LP keinen Gebrauch machen, wird er gebeten, sich unverzüglich mit der LK Bayern in Verbindung zu setzen.

Die LK Bayern folgt damit den Aufforderungen der Bayerischen Staatsregierung, die für Bayern wegen der aktuellen Pandemie den Katastrophenfall ausgerufen hat und ausdrücklich auch die Schließung von Sportstätten verfügt hat. Turnierveranstalter sind aufgerufen, die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden aufgrund der sich weiterhin dynamisch verstärkenden Infektions- und Gesundheitsgefährdung  von  Personen zu beachten und umzusetzen. Auch im Bereich des Pferdesports soll dazu beigetragen werden, dass sich die Verbreitung des Covid 19 verlangsamt.

Aktuelle Informationen für Turnierveranstalter finden Sie bei der FN unter folgendem Link:

https://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/sport/coronavirus-auswirkungen-auf-den-turniersport-

Die LK Bayern wird sich nach Kräften bemühen, dass ausgefallene Pferdesportveranstaltungen nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können.

2.
Im Verantwortungsbereich der Betreiber von Reitschulen und Reitbetrieben liegt es, unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zumindest die Versorgung und vor allem die notwendige artgerechte Bewegung der Pferde sicherzustellen.
Hierzu hat die FN entsprechende Informationen bereitgestellt, die zu beachten sind:
https://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/fei—fn—dokr/coronavirus-fn-setzt-sich-auf-politischer-ebene-fuer-pferdesportler-ein-
https://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/fei—fn—dokr/coronavirus-tipps-fuer-vereine-betriebe-und-selbststaendige-unternehmen
https://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/fei—fn—dokr/coronavirus-bundesregierung-ordnet-schliessung-von-sportanlagen-an

Empfehlenswert ist in jedem Falle immer der regelmäßige Kontakt zum jeweiligen zuständigen Gesundheitsamt, das regional den aktuellen Stand sowie dazugehörige Empfehlungen bzw. behördliche Anweisungen ständig aktualisiert auf seiner Homepage veröffentlicht! Hier finden sich auch weitere hilfreiche Telefonnummern der Region.

3.
Reitabzeichen-Lehrgänge/Lehrgänge/Kurse:
Es sind vorläufig alle Veranstaltungen bis einschließlich 30.04.2020 abzusagen.
Dies betrifft auch bereits genehmigte Abzeichen-Prüfungen. Sollten Sie Ihre Prüfung dennoch durchführen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung. Der Bayerische Reit- und Fahrverband bietet Ihnen an, die Unterlagen bis zu einem Ersatztermin in 2020 zu behalten. Sollten Sie die Prüfung 2020 nicht mehr durchführen, sind die Unterlagen an den BRFV zurückzuschicken.

5.
Sämtliche Seminare, Lehrgänge, Schulungen, Unterrichtseinheiten etc. der Bayerischen Landesreit- und Fahrschule werden bis einschließlich 30.04.2020 abgesagt. Die Stallungen der Bayerischen Landesreit- und Fahrschule sind für unbefugte Personen geschlossen. Es haben nur noch Stallpersonal, Mitarbeiter des BRFV und Einsteller der Privatpferde Zugang.

6.
Das Gästehaus des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes hat ab dem 17.03.2020 vorerst bis zum 05.04.2020 geschlossen.

Bildquelle: hilo.hawaii.edu