Info an alle Vereine:
Aufgrund einer Zusatzvereinbarung mit unserem Versicherungspartner ARAG im Jahr 2015 besteht für Asylbewerber und Flüchtlinge, die als Nichtmitglied an Sportveranstaltungen, Lehrgängen oder an gemeinnützigen Arbeiten des BLSV oder eines Mitgliedsvereins teilnehmen, Versicherungsschutz im Umfang des jeweils aktuell gültigen Sportversicherungsvertrages des BLSV.
Die BLSV-Vereine müssen die Geflüchteten also nicht als Mitglied melden und müssen auch keine Formulare oder ähnliches ausfüllen.
Dieser Vertrag besteht uneingeschränkt. Somit sind auch Menschen, die als Flüchtlinge aus der Ukraine zu uns nach Deutschland kommen und an Veranstaltungen des BLSV oder eines Mitgliedsvereins teilnehmen, im Umfang dieses Vertrages versichert. Bitte beachten Sie die gültigen Regelungen aus dem Versicherungsvertrag, die am 01.01.2022 in Kraft getreten sind und den BLSV-Vereinen zur Verfügung stehen.
Übrigens: ZUKUNKFT SPORT, der neue BLSV-Kongress zur Zukunft des organisierten Sports, findet am 29. und 30. April 2022 in der Sportschule Oberhaching statt.
Jetzt über das QualiNET Tickets sichern! Mehr Infos gibt es unter www.blsv.de/zukunft-sports.
Bayerischer Landes-Sportverband e. V.
Georg-Brauchle-Ring 33
80992 München