Stand 13.11.2020 – 19.45 Uhr
– Corona-Update –
Quelle: Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Reitsport/Pensionspferdehaltung
Die Nutzung von Reithallen zur Ausübung von Reitsport ist ab dem 13.11.2020 untersagt.
Abweichend hiervon ist der Betrieb und die Nutzung von Reithallen zur Bewegung von Tieren aus zwingenden Gründen des Tierschutzes oder des Tierwohls zulässig.
Sämtliches soziales Miteinander der Pferdebesitzer ist zu vermeiden (z. B. Schließen des Reiterstübchens).