Stand 30.10.2020  – 08.00 Uhr

– Corona-Update –

Ab 02.11. greift ein Lockdown zur Eindämmung der Covid-Pandemie. Uns Pferdesportler/innen sollte bewusst sein, dass dieser Maßnahmenkatalog ausschließlich dazu dient, die Infektionszahlen zu reduzieren und uns zur alten Normalität zurückzuführen.

Nachfolgend wollen wir einen kurzen Überblick geben, welche Regeln nun gelten. Detailfragen klären wir aktuell mit den entsprechenden Ansprechpartnern in den bayerischen Ministerien ab. Über Neuerungen dies bzgl. werden wir Sie hier stets auf dem Laufenden halten.

Den aktuell vorliegenden Gesetzestext interpretieren wir wie folgt:
Fakt ist, dass wir nun den Status quo April 2020 haben, d.h. weitgehend analog dem Höhepunkt der ersten Welle.

  •  Das bedeutet es gibt aktuell keinen Amateur-(turnier)sport; Profiturniere ohne Publikumsverkehr sind zulässig
  •  Individualsport ist erlaubt, jedoch unter strenger Berücksichtigung der geltenden Hygieneregeln (Abstand, Mund/Nasenschutz, Kontaktbeschränkungen ).
  •  Im Einzelnen heißt dies, dass wir Stallbetreibern empfehlen wieder Besuchszeiten auszuweisen und ein Stallbuch zu führen; ein generelles Stallbetretungsverbot hoffen wir, basierend auf unserer Fürsorgepflicht abgeleitet aus dem Tierschutzgesetz, verhindern zu können – auch bei zunehmenden Infektionszahlen
  •  Bedingt durch die Kontaktbeschränkungen dürfte auch ein Reitschulbetrieb nur sehr eingeschränkt möglich sein, bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden (Landratsamt, KVR, etc..)
  •  Lehrgangsmaßnahmen, z.B. Reitabzeichen, Trainerausbildung im Präsenzunterricht, Richteraus- und weiterbildung, entfallen bis auf Weiteres
  • Unserem Ermessen nach, können Berufsausbilder/innen ihrer Arbeit nachgehen, allerdings mit verändertem Schwerpunkt z.B.
    als Hygienebeauftragte/r (Überwachung der Hygienevorschriften, insbesondere wenn mehrere Reiter/innen gleichzeitig in der Bahn sind)
    oder
    als Sicherheitsbeauftragte/r (gibt Anleitung zu sicherem, zwanglosem Lösen der Pferde; vorrangiges Ziel ist es, die Losgelassenheit und Anlehnung sicherzustellen um die Sicherheit in der Reitbahn zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden)

Generell ist der Lockdown auf 4 Wochen beschränkt. D.h. wir hoffen, dass der erwünschte Erfolg sich einstellt und wir dann wieder zur „Normalität“ zurückkehren können.

Hier finden Sie auch den Link zur FN, welche Position sie zu den neuen Beschlüssen vertritt.

Weitere Updates bezüglich Corona im bayerischen Pferdesport folgen …

Quelle: BRFV

Bei Fragen helfen wir gerne weiter – Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 09428/94 99 410